Update Melatonin

Kürzlich ergab eine Untersuchung der Aufsichtsbehörde für Gesundheit und Jugend (IGJ), dass Unternehmen regelmäßig die zulässige Melatonin-Dosierung in Nahrungsergänzungsmitteln überschreiten, obwohl nur < 0,3 mg zulässig sind. Produkte mit einem Gehalt von 0,3 mg oder mehr gelten laut IGJ als Arzneimittel. Derzeit gibt die IGJ noch Verwarnungen aus, ab dem 1. Juli 2020 wird sie jedoch Geldbußen verhängen.

DuSart Pharma stellt außerdem verschiedene Produkte mit Melatonin her, wie beispielsweise Kapseln und Tabletten. Seit Kurzem verfügen wir über ein natürliches Melatonin, das aus Pistazien gewonnen wird! Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns, wir erzählen Ihnen gerne und mit Begeisterung mehr darüber!